AGB

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§ 1 Geltung dieser allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Einkäufe der PURIST GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit vorrangig gegenüber Dritten. Auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem Entgegennehmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert und angenommen. Gegenbestätigungen der Käufer, Lieferanten oder Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Abweichungen zu diesen Bedingungen wurden keine getroffen. Im Übrigen gelten solche Abweichungen nur, sofern sie schriftlich von einem Geschäftsführer der PURIST GmbH bestätigt wurden. Diese Vertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen und sonstigen gewerblich tätigen Kunden (B2B), als auch gegenüber Privatpersonen (B2C), die als Verbraucher handeln. Unternehmer (B2B) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der PURIST GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten. Verbraucher (B2C) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der PURIST GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der PURIST GmbH / Verkäuferin sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung einer vertretungsberechtigten Person der PURIST GmbH / Verkäuferin. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Grafiken, Skizzen, Bemusterungen, Abänderungen, Gewichte / Aufmaße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und abgenommen wurden.

Diese Unterlagen bleiben grundsätzlich Eigentum und Besitz der PURIST GmbH und können – sofern es nicht zur Auftragsvergabe kommt – separat in Rechnung gestellt oder jederzeit zurückgefordert werden. Musterwaren (z.B. Stoffe, Textilien, Leder, Hölzer, Möbel etc.) sind nie Gegenstand des Angebotes und bleiben stets im Eigentum und Besitz der PURIST GmbH. Die PURIST GmbH hat das Recht, die eigene Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. den Hersteller des Produktes am Produkt selbst oder der Leistung zu vermerken. Die Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen der PURIST GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder rechtsverbindliche mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann die PURIST GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, hält sich die PURIST GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise – vier Wochen ab deren Erstellungsdatum – gebunden. Maßgeblich sind jedoch die in der Auftragsbestätigung der PURIST GmbH genannten Konditionen und Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise der PURIST GmbH sind grundsätzlich ab Werk und ohne Skonto gestellt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Fracht, Montage/Installation/Aufbau, Versicherungen, Sonderverpackungen u.ä., werden gesondert in Rechnung gestellt und sind im Preis nicht enthalten.

§ 4 Lieferbedingungen, Liefer – und Leistungszeit

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem im Auftrag vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Versandanschriften vorliegen, alle Einzelheiten des Auftrages klargestellt sind und der Käufer vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten geleistet hat. Werden vom Käufer nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages gewünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch die PURIST GmbH / Verkäuferin. Liefer- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der PURIST GmbH / Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Maschinenschäden, Betriebsstörungen oder sonstige nicht vorauszusehende Behinderungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der PURIST GmbH / Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die PURIST GmbH / Verkäuferin, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten.

Sie berechtigen die PURIST GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen dem noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 12 Wochen dauert, ist der Besteller / Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtig – hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils – vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzelt oder wird die PURIST GmbH / Verkäuferin von Ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller / Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Verzugsschäden können allenfalls bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, geltend gemacht werden und sind vorab schriftlich anzuzeigen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der PURIST GmbH / Verkäuferin. Dies gilt entsprechend für ein Fixhandelsgeschäft, welches die PURIST GmbH zugesagt hat. Die PURIST GmbH / Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand und Verpackung

Die Gefahr – für den Fall B2B – geht auf den Besteller / Käufer über, sobald die vertragsgegenständliche Ware an die Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der PURIST GmbH / Verkäuferin verlassen hat. Falls der Versand / Transport ohne Verschulden der PURIST GmbH / Verkäuferin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller / Käufer über. Dies gilt ebenso für den Fall, dass der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert wird. Für den Fall B2C – geht die Gefahr erst mit Annahme der vertragsgegenständlichen Ware auf den Käufer über – es sei denn ein vorsätzlicher Annahmeverzug liegt vor. Über eine Verweigerung der Annahme ist die PURIST GmbH, nebst Nennung der Gründe, sofort zu informieren. Der Versand erfolgt – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung der PURIST GmbH ist ausgeschlossen. Die Versandart, der Transportweg sowie das geeignete Verpackungsmaterial werden ausschließlich von der PURIST GmbH bestimmt. Wünscht der Kunde einen Eil- oder Expressversand oder den Abschluss einer Transportversicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Die PURIST GmbH nimmt Paletten, Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel

Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen hat umgehend zu erfolgen. Eine unwesentliche und natürliche Farb- oder Strukturabweichung stellt keinen Mangel dar. Es sei darauf hingewiesen, dass Leder / Holz / Stein etc. Naturprodukte mit naturbedingten Farb- und Oberflächenstrukturabweichungen sind. In geringem Umfang treten bei Leder Narben, Insektenstiche u.ä. auf, was typisch für echtes Leder ist. Werden Betriebs- und / oder Wartungsanweisungen der PURIST GmbH, des Herstellers oder der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- und Reinigungsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewähr- und Garantieleistung. Der Käufer / Besteller (B2B) muss nach Leistung durch die PURIST GmbH / Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der PURIST GmbH / Verkäuferin unverzüglich (d.h. max. 3 Tage) nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für den Fall B2C sind Mängelansprüche spätestens binnen vier Wochen, ab Lieferung der Produkte, schriftlich geltend zu machen.

Im Falle einer Mitteilung des Käufers / Bestellers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die PURIST GmbH / Verkäufern nach ihrer Wahl verlangen, dass:
// das schadhafte Teil / Stück zur Reparatur und anschießender Rücksendung an die PURIST GmbH / Verkäuferin geschickt wird
// der Käufer das schadhafte Teil bereit hält und ein Servicetechniker der PURIST GmbH zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Besteller / Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die PURIST GmbH / Verkäuferin diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeits- und Reisezeit sowie Reisekosten zu den Standardsätzen der PURIST GmbH zu bezahlen sind. Liegt also ein relevanter Sachmangel vor und schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist insgesamt fehl, kann der Käufer/Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Für den Fall des Rücktritts sind die Teile, Artikel, Stücke etc., unabhängig vom streitgegenständlichen Mangel, in einem guten und wieder verkaufsfähigen Zustand zu bringen / zu erhalten. Gewährleistungsansprüche gegen die PURIST GmbH / Verkäuferin stehen nur unmittelbaren Käufern / Bestellern zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die vertragsgegenständliche Ware (fortfolgend »Vorbehaltsware«) bleibt bei Verträgen mit Unternehmen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bestehenden und auch zukünftig entstehenden Forderungen Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin. Bei Kunden als Verbraucher gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des im Rahmen des Vertrages geschuldeten Kaufpreises. Erlischt das (Mit-)Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers / Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die PURIST GmbH / Verkäuferin übergeht.

Der Käufer / Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der der PURIST GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, ist ebenfalls Vorbehaltsware. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen solcher Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer / Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die PURIST GmbH ab. PURIST nimmt die Abtretung an. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Besteller auf das Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Die Vorbehaltsware ist pfleglich und sachgerecht zu behandeln, wie auch zu lagern. Sie ist ggf. zu versichern, insbesondere gegen Brand und Diebstahl oder Beschädigungen. Bei vertragswidrigem Verhaften des Käufers / Bestellers / Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die oberen Ausführungen gelten gleichermaßen für Vorbehaltsware, die Bemusterungsware ist. Also Ware die dem Stakeholder / Kunden zum Zwecke der Bemusterung / Ansicht überlassen wurde. Die bemustere Ware ist dem Grunde nach neu und frei von Mängeln sowie im Besitz und Eigentum der PURIST GmbH. Die Ware wird dem Entleiher befristet und widerruflich überlassen. Der Entleiher trägt dafür Sorge, dass die gesamte Ware ordnungs- und sachgemäß eingesetzt wird.

Bei Übergabe der Bemusterungsware ist diese sofort zu überprüfen (Quantität & Qualität). Beschädigungen (Macken, Kratzer, Risse o.ä.) müssen vom Entleiher umgehend – spätestens fünf Tage nach Warenannahme – angezeigt werden. Die Rückgabe der Ware muss nach Aufforderung des Verleihers innerhalb von vier Werktagen erfolgen. Ein Anspruch auf Zurückbehaltung besteht zu keiner Zeit. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt durch die PURIST GmbH als vereinbart. Bei Beschädigungen der Ware, Verlust oder nicht erfolgter Rückgabe (nach Anzeige und Fristsetzung), muss der Entleiher den entsprechenden Schaden – binnen vier Wochen – regulieren. D.h. ausgleichen, wenn möglich durch Reparatur durch den Fachhandel oder Hersteller oder Erstattung der Anschaffungskosten (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) an die PURIST GmbH.

§ 8 Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der PURIST GmbH / Verkäuferin spätestens nach Rechnungszugang fällig und ohne Abzug nach Auslieferung zu zahlen. Ist unsicher, wann dem Kunden als Unternehmer die Rechnung zuging, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Leistung in Zahlungsverzug. Dies gilt gleichermaßen für Verbraucher. Die PURIST GmbH ist bei Verträgen mit Unternehmen berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und dem Verkäufer Konto gutgeschrieben ist. Gerät der Käufer / Besteller in Verzug, so ist die PURIST GmbH / Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Unbeschadet davon, bleibt der PURIST GmbH die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen, Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von 10,– EURO für eine zweite und 15,– EURO für eine dritte Mahnung vorbehalten. Bankkosten, die der PURIST GmbH durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können dem Kunden weiterberechnet werden, es sei denn, der Kunde hat die Falschangabe nicht zu vertreten. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der PURIST GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Wenn der PURIST GmbH / Verkäuferin Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers / Bestellers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks o.ä. angenommen hat. Die PURIST GmbH / Verkäuferin ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und Warenauslieferungen zurückzuhalten. Der Käufer / Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 10.000,– EURO (brutto) werden folgende Anzahlungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, fällig:
// 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung
// weitere 30% bei Lieferbereitschaft, sprich vor Auslieferung
// und 20% sofort nach Auslieferung / Installation

Spätestens nach Stellung und Zugang der Schlussrechnung, ist der gesamte ausstehende Restbetrag (nebst gesetzlicher Umsatzsteuer) sofort fällig. Zahlungen dürfen an Mitarbeiter des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.

§ 9 Rücktritt

Die PURIST GmbH ist berechtigt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen

§ 10 Verjährung

Die Verjährungsfrist bei Verträgen mit Unternehmen beträgt für Mangelbeseitigungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln, und etwaigen Schadensersatzansprüchen hieraus, ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen der Vertragsgegenstand heraus verlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB). Bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PURIST GmbH / Verkäuferin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Soweit die Haftung der PURIST GmbH / Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PURIST GmbH / Verkäufern.

§ 12 Urheberrecht

Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Skizzen und Modelle bleiben gemäß §2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte unser Eigentum. Sie dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung kopiert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen frei und hat entsprechenden Schaden infolge von Schutzrechtverfolgungen zu ersetzen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Abtretung und Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufern und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den internationalen Rechtsverkehr wird die Anwendbarkeit des UN Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das für den Unternehmenssitz Stuttgart zuständige Amts- bzw. Landgericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ansprüche aus mit der PURIST GmbH abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PURIST GmbH abtreten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Änderungen, Anpassungen sowie Aktualisierungen dieser Bedingungen behält sich die PURIST GmbH ausdrücklich und jederzeit vor. Diese Bedingungen sind auf der Firmenhomepage (www.purist-design.de) einzusehen. Auf schriftliche Anforderung können diese Bedingungen auch postalisch zugestellt werden.